Ablaufplan 5. Familientag

in Esterwegen vom  26. - 27. Mai 2001

 

 

Ort: Hotel Graf Balduin, 26897 Esterwegen

 

Bus für Fahrt - Meyer-Werft                              +

Kaffee und Kuchen für Samstag                       +

Tischaufbau (Hermann und Monika)                 +

Essen Nr. 1 (Ritteressen)                                   +

Urkunden für Ritterschlag                                  +

Essen Nr. 2 (Brunch für Sonntag)                     +

Einladung mit Anfahrtskizze                               +

Stammtafel drucken lassen:                              +

Mitgliedsbescheinigungen drucken:                   +

Satzungen drucken:                                           +

Datenblatt für Berichtigung drucken:                 +

 

Presse

Der Wecker (Samstag gegen 12:00 Uhr)          +

 

Unterlagen für die Auslagen bereitstellen:

 

Stammtafel (1x)                                                 +

Lose                                                                    +

Preise Tombola (1 Preis in der Garage)            +

Preisschilder                                                       +

Fotoapparate                                                      +

Filme / Chips                                                      +

Batterien                                                             +

2 Rote Ordner - Wichtig

(Familienverband u. Familientage)                    +

Tesafilm                                                              +

Schere                                                                +

 

 

Meldung der Teilnehmer an Graf Balduin, zum Ritterschlag

und für die Meyer-Werft am 17.5. 2001  

 

 

Protokoll über die Mitgliederversammlung des

5. Familientages des

Familienverbandes Gürtzgen / Nachkommen

am 27. Mai 2001 in Esterwegen

Top 1

Begrüßung durch Herrn j.g.

Top 2

Wahl des Protokollführers:

Die Wahl fiel auf Herrn J. V.. Er nahm die Wahl an.

Top 3

Auflistung des Kassenbestandes, der am 23. Mai 2001 DM xxxxx  betrug. Durch ausstehende Beiträge und Einnahmen aus dem Verkauf von Videofilmen und zusätzlichen Einnahmen aus der heutigen Tombola wird mit einem Kassenbestand von ca. DM xxxxx gerechnet.

 

Top 4

Herr J. G. tritt aus gesundheitlichen Gründen mit Ende des Jahres 2001 vom Amt als Geschäftsführer zurück. Es entspann sich danach eine heftige Diskussion um den Fortbestand des Familienverbandes. Die Mitglieder waren darin einig, daß ohne den Einsatz von Herrn J. G. der Fortbestand aussichtslos sei. Herr Dr. W. G. fasste den derzeitigen Aufgabenbereich des Geschäftsführers  zusammen in die Punkte:

Forschung, Fortschreibung des Familienverbandes,

Planung und Durchführung von Familientagen.

Herr Dr. W. G. bat Herrn J. G. sodann, lediglich die Fortschreibung vorzunehmen. Ein Familientreffen sollte dann höchstens alle 3 - 5 Jahre erfolgen. Herr Jürgen Gürtzgen signalisierte, unter diesen Umständen mit Unterstützung seines Schwiegersohnes S. G.  die Fortschreibung weiter vorzunehmen. Es wurde sodann die Wahl eines neuen Geschäftsführers vorbereitet. Zum Wahlleiter wurde Herr Dr. W. G. vorgeschlagen. Er nahm die Wahl an.

 

Aus der Mitgliederversammlung war kein Mitglied bereit, das Amt des Geschäftsführers zu übernehmen. Es erfolgte daher keine Neubesetzung des Amtes des Geschäftsführers. Es wurde daraufhin einstimmig eine Satzungsänderung beschlossen mit dem Inhalt, lediglich noch die Fortschreibung des Familienverbandes durchzuführen. Herr J. G. erklärte sich unter diesen Umständen bereit, das Amt des Geschäftsführers weiter zu übernehmen. Zum stellvertretenden Geschäftsführer wurde sein Schwiegersohn S. G. gewählt. Auch er nahm das Amt an.

Es wurde sodann beschlossen, daß gesamte Archiv des Familienverbandes an das Personenstandsarchiv abzugeben. Bezüglich des vorhandenen Guthabens des Vereins wurde die Einrichtung eines Sparbuches vorgeschlagen, auf das vier Personen Zugriff haben, und zwar J. und seine Frau I. sowie A. und S. G..

 

Ferner wurde beschlossen, ab dem Jahre 2002 die Spenden auf DM 20,00 zu reduzieren. Bei der Formulierung einer entsprechenden Satzungsänderung wird dem Vorstand freie Wahl gelassen.

Top 5

Verschiedenes

Herr Dr. W. G. dankte sodann im Namen aller Mitglieder J. für seine Bereitschaft, für den Verband weiter tätig zu werden und würdigte seinen unermesslichen Einsatz, ohne den der Familienverband niemals diese erfreulichen Ergebnisse erzielt hätte.

Ende der Versammlung um 12.15 Uhr.

 

Esterwegen, den 27. Mai 2001

gez. Unterschrift

 

 

 

Satzung des

Familienverbandes Gürtzgen / Nachkommen

 

 Durch diese Satzung wird die Satzung vom

25. Mai 1997 (1. Familientag) aufgehoben

 

§ 1  Name und Sitz

Der Verband trägt den Namen „Familienverband Gürtzgen / Nachkommen“ und hat seinen Sitz in  xxxxxxxxxxxxxxx. Ein Eintrag ins Vereinsregister ist nicht vorgesehen.

§ 2  Zweck des Verbandes

1. Die Fortschreibung der bisher ermittelten Familiendaten (Geburten, Hochzeiten, Sterbefälle, sonstige familienrelevanten Daten);

2. die Durchführung von Familientagen.

 

Der Verband erstrebt keinerlei Gewinn. Aus der Mitgliedschaft dürfen keinerlei finanziellen Vorteile erwachsen. Den Verbandsmitgliedern stehen Anteile aus Einnahmen und aus Vermögen sowie Ansprüche aus dem Vermögen und den Einnahmen des Verbandes nicht zu.

 

Der Geschäftsführer des Familienverbandes erhält für die Führung der Bestandsdaten eine entsprechende Aufwandsentschädigung. Dieser Betrag ist jeweils im laufenden Geschäftsjahr dem Konto des Verbandes durch Beleg zu entnehmen.

 

§ 3  Mitgliedschaft, Eintritt und Austritt

Mitglieder des Verbandes können alle, auch juristische Personen werden, die entweder Namensträger sind oder waren oder in irgendeiner Form verwandtschaftliche Beziehungen zu der Familie Gürtzgen haben.

 

1. Mitglied kann jeder der oben genannten Personen auf schriftlichen oder mündlichen Antrag werden. Familienmitgliedschaften für Kinder sind jedoch nur bis zum Alter von 18 Jahren möglich.

 

Nur Mitglieder sind bei Entscheidungen, die den Familienverband betreffen, stimmberechtigt.

 

2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder Austritt.

4. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Kündigung bis zum Ende eines jeden Jahres.

5. Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt infolge eines Beschlusses des Familientages (Mitgliederversammlung).

 

§ 4  Beitrag

Der Verband erhebt einen jährlichen Beitrag in Höhe von € 10,--, der unaufgefordert bis zum 15. März eines jeden Jahres auf das unten angegebene Konto des Familienverbandes Gürtzgen / Nachkommen zu überweisen ist.

§ 5  Vorstandschaft

Der Vorstand besteht aus dem Geschäftsführer und seinem Stellvertreter. Dieser Vorstand wird von den Mitgliedern des Verbandes auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.

§ 6  Familientag

Der Familientag gilt als ordentliche Mitgliederversammlung und soll spätestens alle 3 - 5 Jahre stattfinden. Der Ablauf des Familientages wird durch den Vorstand und Helfer geregelt.

§ 7  Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

§ 8  Auflösung des Verbandes

Mit 2/3 Mehrheit kann der Familientag die Auflösung des Familienverbandes Gürtzgen / Nachkommen beschließen. Der amtierende Vorstand regelt die Auflösung.

Vermögensreste des Familienverbandes fließen der Kinderkrebshilfe zu.

 

Vom Familienverband Gürtzgen / Nachkommen beschlossen auf dem 5. Familientag zu

 

Esterwegen, am 27. Mai 2001

 

gez. j.g.

(Geschäftsführer des Familienverbandes)