Zur älteren Geschichte des Rittersitzes
Klein - Clev an der Kleinen Dhünn.
von Dr. H. C. Lohmann
1945 Wuppertal - Elberfeld
Bemerkung auf der Titelseite:
Meinem Vorgänger in der Erforschung der Geschichte des Rittersitzes Klein – Clev. – Herrn Reg. Vize- Präsidenten Dr. Edmund Strutz – gewidmet!
Dr. Lohmann
1945. Dez. 29
Abschrift:
Jürgen Gürtzgen, Wesel
Erhalten am 13.01.1998 von Klaus-Dieter Buse, Wuppertal, Archivar des Bergischen Geschichtsvereins, Abteilung Wermelskirchen
- Aus dem Nachlass des Reg. Vize-Präsidenten Dr. Edmund Strutz -
Noch in der im Jahre 1899 erschienenen Fortsetzung der „Historischen Wanderungen durchs Bergische Land. III. Die Dhünn und ihr Gebiet“ weiss deren Verfasser, Otto Schell, uns etwas Historisches über den Rittersitz Klein-Clev auf halber Höhe des rechten Ufers der Kleinen Dhünn nicht zu berichten. Nur über die letzten adeligen Besitzer dieses Rittergutes, die Herren von Driesch, bringt er einige Nachrichten, die erfunden oder mindestens entstellt sind, und die er unbesehen von Montanus (Vincent von Zuccalmaglio) übernimmt.
Freilich hat auch Fahne dem romantischen Zauber obiger Nachrichten nicht widerstehen können und sie in seiner „Geschichte der Herren Stael von Holstein schon 1871 nachgedruckt, während er an anderer Stelle Nachrichten über die Herren von Driesch hat, die zum größten Teil der Nachprüfung durchaus standhalten. Sein Gewährsmann wird in diesem Falle wohl der gewissenhafte F. W. Oligschläger gewesen sein. Merkwürdigerweise ist bislang aber kaum ein Jahr vergangen, dass nicht in irgend einer Zeitung diese unwahren Anekdoten über den Niedergang der Herren von Driesch, feuilletonistisch immer wieder anders aufgeputzt, neu aufgewärmt werden. Auch über die südlich von Klein-Clev und am gleichen, rechten Ufer gelegene Dhünnenburg, das östlich zwischen beiden auf der linken Seite der Kleinen Dhünn liegende Gross-Clev und die weiter süd-westlich auf der rechten Seite der Grossen Dhünn gelegenen Sitze Doktors-, Kessels- und Schirpendhünn weiss Schell nur zu sagen, dass es einstmals Rittersitze waren. Von dem adeligen Sitz Plettenburg östlich von Dabringhausen und dem Frohhofe, der kurz hinter der Mündung der Kleinen Dhünn stromaufwärts am rechten Ufer der Grossen Dhünn lag, hat Schell keine Kenntnis, von den Höfen des Kölner Domstiftes wie Berensterz (Bierensterz) alias Bergstadt, Haarhausen und anderen mehr, von freien Gütern wie Kenkhausen, dem uralten Hofe „Auf der Ledder“, auf dem schon 1336 ein Johannes de Scala (scala lat. = Leiter) sitzt, ganz zu schweigen.
Inzwischen haben die Arbeiten und Vorträge von Edmund Strutz und neuerlich insbesondere von Paul Haendeler uns überraschende Aufschlüsse über die Geschichte der obigen Rittersitze und Höfe gebracht. Von Einzelbeiträgen seien hier nur erwähnt ein Aufsatz von F. Hinrichs über die Plettenburg und von Albert Weyersberg über die Bandweberei auf der Ledder bei Dabringhausen). Dank dieser Vorarbeiten und einiger neuerlichen Nachrichten ist es möglich geworden, die ältere Geschichte Klein-Clevs etwas mehr zu erhellen.
Schon Montanus fiel die Häufung der Rittersitze in dem Gebiet der Mündung der Kleinen in die Gross Dhünn auf, wenn auch seine Schlussfolgerungen abwegig sind.
Heute können wir sagen, dass es sich bei all diesen Sitzen um Teilungen und Absplisse des grossen Hofes handelt, den der fränkische Adelige Matilfrid und seine Gattin Adelita in nachkarolingischer Zeit dem Kölner Andreasstifte vermachte, und den dieses Stift noch im Jahr 1230 im Besitze hatte.
So ist auch Klein-Clev ein Abspliss des größeren Rittergutes Dhünnenburg, dabei ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass in noch älteren Zeiten Klein-Clev ein Vorwerk von Gross-Clev gewesen sein mag, wie die Vorsilben „Gross-„ und „Klein-„ und die älteren Bezeichnungen Alt- und Neu-Clev dartun.
Wenn dem aber so ist, dann kann die Geschichte der Dhünnenburg und die von Gross-Clev hier nicht umgangen werden, denn zumal die Geschichte der Dhünnenburg gibt uns die notwendigen Bausteine zur Darstellung der älteren Geschichte von Klein-Clev, die hier folgen soll:
Eine Coenegunt (Kunigunde) von Eyckelinckhoven (Eichlinghoven) genannt die Wrede, Tochter des Johann von Eichlinghoven genannt der Wrede zu Heiligenhoven und dessen Ehefrau Metza, war nach Strange 10.) verheiratet mit einem Evarthyn (gemäss einer Urkunde von 1436 Everart Thyn) von Slenderhaen (Schlenderhahn), der nach einer Urkunde von 1437 zu Erpen sass.
Da mir der oben erwähnte Johann von Eichlinghoven genannt Wrede ein Ausgangspunkte für weiter vorstossende Forschungen zu sein scheint, so möge über ihn noch nachgetragen werden, dass er in einer Urkunde von 1425 sein Haus und Schloss Heiligenhoven der Stadt Köln, bei der er bis dahin in Sold gestanden hatte, als Offenhaus auftrug. Bei diesem Heiligenhoven handelt es sich um das heutige Oberheiligenhoven, früher nach dem Geschlechte auch Vreden- bezw. Frieden-Heiligenhoven genannt.
Aus der oben erwähnten Ehe zwischen Kunigunde von Eichlinghoven genannt die Wrede und Evarthyn bezw. Everart Tyn von Schlenderhahn stammt ein Sohn Reinhard von Schlenderhahn, der Anno 1461 Oktober 19 mit den Brüdern seiner Mutter Kunigunde, nämlich Adolf und Dietrich von Eichlinghoven genannt die Wrede einen Erbteilungsvertrag eingeht.
Adolf erhält das Stammgut der Familie von Eichlinghoven, nämlich Heiligenhoven (Oberheiligenhoven) im Amte Steinbach, ferner das Höfchen Klein-Steinbach im gleichen Amte und das Höfchen zom Alden-Cleve (jetzt Gross-Clev) in der Veste Byrnfelt (Amt Bornefeld), endlich noch die Hälfte von 12 Kaufmannsgulden Erbrente aus dem Gute Schraffenberg im Amte Miselohe, während Dietrich die restlichen 6 Kaufmannsgulden erhält. Diederich erhält ferner den Starkenberger (später Wredenberger, heute Friedenberger) Hof zu Opladen. Endlich erhielt er das Höfchen zom Nuwen Cleve (Neuen-Clev alias Klein-Clev) der Veste Birnfelt (Amt Bornefeld). Reinhard von Schlenderhahn erhält den Hof zo der Doenen (Dhünn, später Dhünnenburg, auch Schlenders- (Schlenderhahns-, Gürtzgens- und Gülichs-Dhünn), den dem vorgenannten benachbarten Hof Heydebersch Hoff (7), den Woesthoff (vielleicht Wüstenhof nordöstlich von Wermelskirchen) und die Fischerei in der Dhünn.
Bei dieser Fischereigerechtsame kann es sich nur um die Fischerei in der Kleinen Dhünn oder in der Grossen Dhünn stromabwärts von dem weitoben genannten Fronhofe handeln. Denn nach Fahne war die Fischerei in der Grossen Dhünn von der Quelle bis zu dem besagten Frohnhofe ein bergisches Lehen, das gemäss den bergischen Lehensregistern Anno 144? Dietrich von Bourscheid (Fahne schreibt irrtümlich Dietrich von Wintscheid) aufgetragen ist als Erbmannslehen. Anno 1480 besass es Engelbert von der Leyen (Neuhof gen. Ley), 1531 Wilhelm von Ossenberg, 15?? Wennemar Stael, 1600 dessen Sohn Volmar.
Die zur Verteilung gelangenden Eichlinghoven`schen bezw. Wrede`schen Güter lagen also in den benachbarten Ämtern Bornefeld und Steinbach mehr oder minder eng zusammen, während die Güter im Amte Miselohe, das zwar dem Amte Bornefeld benachbart ist, doch reichlich weit entfernt waren. Sowohl Schraffenberg als auch der Starkenbergerhof liegen in unmittelbarer Nähe von Opladen, also an der westlichen Grenze des Amtes Miselohe. Auf dem Starkenbergerhof, der seinen Namen wohl noch von den Opladener Rittern von Starcke hat, sass nach F. Hinrichs 1459 noch ein Dirks Wreden. Nach derselben Quelle muss der oben genannte Dietrich von Wreden gemäss einem Teilungsakt von 1467 von seinem Gute „up dem berge in dem Kirchspiel van uplagen“ 16 oberländische Gulden an Johann Quad, Herr zu Strauweiler und Burscheid zahlen. Gemäss Urkunden von 1460 Mai 2 im Archiv Mirbach-Harff verkauft Dietrich von Eichlinghoven genannt Wrede 5 Gulden Erbrente von seinen zehn Holzgewalten im Opladener Busche. Unter dem gleichen Tage gestat.... der Käufer Johann von Nesselrode den Rückkauf der Erbrente auf zwölf Jahre für 50 oberl. Gulden. Im Jahre 1552 Januar 6 stellen die Eheleute Christoph Quade und Katharina Wredt (Wrede) ihr Haus Wredeberg d. i. Wredenbergerhof alias Starkenbergerhof als Unterpfand. 1557 Oktober .. sitzen sie noch auf dem Wredenberg(erhof).
Dietrich von Eichlinghoven genannt Wrede scheint das ihm zugesprochene Höfchen zom Nuwen Cleve (Klein-Clev), wie wir noch weiter unten sehen werden, nicht lange behalten zu haben. Möglicherweise haben er oder seine Erben es wegen seiner Entlegenheit von den Hauptbesitzungen im Opladener Gebiet an die Dhünnenburger Schlenderhahn verkauft, die es zeitweilig mit ihrer Besitzung Dhünnenburg vereinigten, wie wir weiter unten noch sehen werden.
Immerhin finden wir in der vom Schultheissen des Amtes Bornefeld, Johannes Vese (1487 Amtmann des Amtes Bornefeld genannt), für das Jahr 1469 aufgestellten Steuerliste die entsprechend der Erbteilung des Jahres 1461 zugeteilten Bornefelder Güter auf die Namen der Erbteiler umgeschrieben:
„Item Juncher Aelff (Adolf) Wreden Halffwin zom Cleve (1461 Alden-Cleve genannt, das heutige Gross-Clev) x mrc. (10 Mark Steuer), item Knecht ind Heirtgen samen j mrc. Iiij sh.“
„ Item Juncher Dederychs (Dietrich) Wreden Halffwin zo Woesten Cleve (1461 Neuen-Clev), heute Klein-Clev) vj mrc. ind syn Heirtgen viij sh.“
„ Item Wreden Hoff op der Doene hait Juncher Reynken Wrede dit Jair beloent zu buwen.“
Diese letztere Eintragung in die Steuerliste bedarf einer kleinen Erläuterung. Der Aufsteller der Steuerliste von 1469, Johannes Vese, hatte in seiner Liste ursprünglich noch den Namen des alten Besitzers des Hofes „op der Doene“ (später Dhünnenburg), wahrscheinlich also den des Johann (von Eichlinghoven genannt:) Wrede, stehen. Er durchstrich aber nur den Vornamen und ersetzte ihn durch den des neuen Besitzers Reynken (Reinhard von Schlenderhahn), liess aber irrtümlich den Namen Wrede stehen. Dem neuen Besitzer, Reinhard von Schlenderhahn, wurde die Steuer erlassen, weil er gelobt hatte, in diesem Jahr zu bauen. Er ist also als der Erbauer der Dhünnenburg anzusehen, weil er wahrscheinlich einen adeligen „Seess“ benötigte. Das schliesse ich aus der Nachricht, dass er mit seinem väterlichen Sitz Erp erst im Jahre 1494 vom Grafen von Manderscheid belehnt wurde, wenn es sich bei dieser Belehnung nicht schon um einen gleichnamigen Sohn unseres Reinhard handelt, da mit mir Zeitspanne etwas groß erscheint.
Der Vollständigkeit halber muss ich aber noch drei weitere Eintragungen aus der Steuerliste erwähnen:
„ Item Juncher Mentzongen (von Mensingen) Halffwin zom Vroenhove (Fronhof) iiij mrc.
und
„ Item Juncher Mentzongen Halffwin op der Doene (auf der Dhünn) viij mrc. Item des Halffwins Knecht j mrc. Vj sh. Item ind syn Heirtgen viij sh.“
„ Item Theyss Rentm. Halffwin op der Doene (auf der Dhünn) viij mrc. Item Peter syn son ij mrc. Item syn maitgen viij sh.“
Ein Ritter Oelrich von Mensingen und seine Hausfrau Styne sitzen 1448 und 1449, wohl auch noch 1452 auf Haus Blegge, Gemeinde Paffrath.
Welchen Hof „op der Doene“ besass aber neben dem Fronhof an der Grossen Dhünn unser obiger Junker von Mensingen von 1469, und welchen Hof „op der Doene“ besass Theyss, der kein anderer sein kann als der Rentmeister des Landes Blankenburg, Theyss von Ossenberg, der in der Auftragung von 1487 ebenfalls nur unter seinem Vornamen als Rentmeister genannt wird.
Da die beiden letzten, die Höfe „op der Doen“ betreffenden, Steuereintragungen unmittelbar auf unseren Wredenhof alias Dhünnenburg folgen, so müssen sie nach der von alters her geübten Reihenfolge von Ortsaufzählungen in nächster Nähe der heutigen Dhünnenburg gelegen haben, es muss sich also wohl um Kesselsdhünn und Schirpendhünn handeln und wirklich hat Haendeler nachgewiesen, dass es sich bei dem Theyss von Ossenberg`schen „op der Doene“ um Kesselsdhünn handelt.
Wichtig ist folgende Feststellung:
Keiner von den weiter oben genannten Adeligen sitzt auf den obigen Höfen, alle haben ihre Güter an sogenannte Halbwinner, Halfwinner oder Halfen verpachtet, das sind im Gegensatze zu den Pächtern mit einer festen Pachtsumme solche, die dem Hofeigentümer den halben Rohertrag als Pacht auskehren müssen. Nur unser Reinhard Schlenderhahn sitzt entweder schon auf seinem Hofe „op der Doene“ oder wird nach Fertigstellung der Dhünnenburg dorthin seinen Wohnsitz verlegen.
Dafür haben wir zwei Bestätigungen:
Eine datierte von 1492 und eine anscheinend undatierte aus der Sammlung Oidtman, veröffentlicht von Haendeler. Da die undatierte Bestätigung uns in der Geschichte von Clein-Clev weiterführt, so soll sie hier zu erst folgen.
„Reinken (Reinhard) von Slenderhan hat einen freien Hof genannt die Doen, da er up wohnt und hat einen Halfmann da up sitzen Säen zusammen des jahrs 20 Malder Haber, 3 Sümber Korns, 1 Malder Gerste und die Viehzucht ist ihrer samen. Hat dazu an Echerwache (Eichelnwachstum für die Schweinemast), wans geriet, 60 Schwein, an Kruppelholz jahrs 6 oberl. Gulden, item noch hat he einen freien Hof genannt zum Cleve daneben liegen und da up einen Halfmann sitzen, säet jahre 16 Malder Haber, 1 Malder Korns, 1 Malder Gersten, an Echerwache ewas geriet, 30 Schwein, an Holz jahrs 4 oberl. Gulden und die Viehzucht ist ihrer samen.“
Wir deuteten schon weiter oben an, dass Dietrich von Eichlinghoven gen. Wrede das ihm in der Erbteilung von 1461 zugesprochene Neu-Clev alias Klein-Clev nicht lange behalten hat. Hier haben wir die Bestätigung und zwar ist der Verkauf noch zu Lebzeiten des Miterben Reinhard von Schlenderhahn an diesen erfolgt.
Zugleich ersehen wir aus obigen Nachrichten, dass, wenn Klein-Clev einmal vor 1469 unbebaut (wüst) gelegen hat, wie die Bezeichnung Woesten Cleve in der Steuerliste von 1469 vermuten lässt, dieses freie Gut unter den Pächtern des Reinhard von Schlenderhahn wieder aufgeblüht ist und im Ertrags dem freien Gute Dhünnenburg nicht viel nachsteht.
Wo aber sind die unserem Reinhard von Schlenderhahn 1461 zugesprochenen Höfe Heyderbersch Hoff und Woesthoff geblieben, die weder in der Steuerliste von 1469 noch in der vorstehenden undatierten Güterertragsbeschreibung sich finden? Sollte Reinhard sie beide verkauft haben, um dafür Klein-Clev zu erwerben. Sollten beide Hofsbezeichnungen vielleicht die alten Namen für Kessels- und Schirpen-Dhünn sein und einer von ihnen wüst gelegen haben?
Siehe dazu meine Ausführungen zu den Besitzungen der Junker von Mensingen und von Ossenberg auf der vorhergehenden Seite.
Am Osterabend des Jahres 1492, und damit wären wir bei der datierten Bestätigung, berichtete der Schultheiss des Amtes Bornefeld, Johann Vese, dass von den Heerespflichtigen seines Amtes nur einer, Reinhard von Schlenderhahn, mit zwei Pferden gerüstet habe (eben wegen seines Rittersitzes Dhünnenburg), die anderen Freigüter seien von Halbwinnern und Pächtern bewohnt wie Kenkhausen, das dem Vinzenz (von Schwanenberg, Herrn Gauwins Sohn) gehöre, wie der einem Hanxler gehörende Fronhof (Dieser hat also seinen Besitzer gewechselt, denn 1469 besass ihn noch ein Junker von Mensingen), wie das dem Heinrich von Ossenberg gehörige Kesselsdhünn (1469 noch Theyss von Ossenberg), wie Forthausen (Voishuss, 1469 Voetzhusen), das einem Wilhelm Schayfmyst gehöre, wie endlich die Höfe der Abtei Altenberg, die von Johann Vese nicht namentlich aufgeführt werden. Nach der Steuerliste von 1469 sind es die Höfe Luchtenberg (Lutgenberg) und Steinhaus (Steinhuiss). Johann Vese, der Schultheiss des Amtes Bornefeld, schliesst mit dem Satze: „Dyt synt unververlich (ungefähr) die vry gode“, und er hat sich die Sache wirklich etwas bequem gemacht, denn die Steuerliste von 1469 weist viel mehr Freihöfe auf. Freilich ist Johann Vese mittlerweise auch 23 Jahre älter geworden. Das ebenfalls nicht aufgeführte Clein-Clev wird nach wie vor zur Dhünnenburg gehört haben.
Noch im Jahre 1507 hören wir von Reinhard von Schlenderhahn. Gemäss der Ritterzettel jenes Jahres muss er nunmehr drei statt zwei Pferde zur Heeresfolge stellen. Möglicherweise handelt es sich hier aber schon um einen gleichnamigen Sohn Reinhards.
Auf ihn oder auf den gleichnamigen Sohn Reinhard folgte dann ein Johann von Schlenderhahn, der vor 1555 gestorben ist, denn der Ritterzettel von 1555 meldet für das Amt Bornefeld:
„Wernher van Gürtzgen zu Schlennersdhünn im Kirchspiel Dabringhausen (Also Schlenderhahns-Dhünn, unser Dhünnenburg) und Berensterz gehort Staeken van Ulenbroich und ist ein Seess (Rittersitz), aber durch meinen gnädigen Herrn versatz (verpfändet) und ist sonst ein Schatzgut, wie aus der Rechnung des Ampts Bornefeld zu ersehen.“
Besagter Werner von Gürtzgen hat eine Tochter Catharina des letzten Schlenderhahn, eben des Johann, auf Dhünnenburg und Klein-Clev, geheiratet, die ihm die beiden Sitze in die Ehe brachte.
Werner von Gürtzgen starb 1559 August 15 auf der Kleinen Dhünnen unter Hinterlassung eines unmündigen Sohnes Johann von Gürtzgen. Möglicherweise ist unter Kleinen Dhünnen der Sitz Klein-Clev zu verstehen. Die Witwe Werners heiratete 1561 in zweiter Ehe einen Dietrich von Hillesheim zu Kaldenborn.
Im Besitze von Dhünnenburg und Klein-Clev folgen nunmehr:
Johann von Gürtzgen,
der1661[1] noch unmündig ist, eine Elisabeth von Ziewel heiratet und vor 1607 gestorben ist. Unter ihm, vielleicht schon kurz nach seines Vaters Tode im Jahre 1559, ging Klein-Clev in andere Hände über, wie wir noch weiter unten sehen werden. Johann nennt sich nur noch Johann Gürtzgen zu Dhünn, während das Volk begann, die Dhünnenburg oder Schlenders-Dhünn, früher Wreden-Dhünn mit Gürtzgens-Dhünn zu bezeichnen.
Johann Werner I von Gürtzgen,
verheiratet in erster Ehe mit einer N. von Fürstenberg, in zweiter Ehe mit Sibilla von Calcum genannt Leuchtmar. Er stirbt um 1628.
Godfried Friedrich von Gürtzgen,
Obristwachmeister, heiratet Agathe von der Lühe zu Büschersmühle aus Mecklenburg. Er wurde zu Hildesheim erschossen wegen Übergabe der Stadt Einbeck. Beerdigt wurde er zu Bückeburg 1642 Januar 17.
Johann Werner II von Gürtzgen,
heiratet nach 1666 Friederika Agnes von Mosbach genannt Breidenbach. Er stirbt vor 1707?. Seine 1668 Mai 29. zu Dabringhausen getaufte Tochter Agathe Agnes Elisabeth heiratet in erster Ehe
Johann Dietrich Freiherr von Gülich
und nach dessen Tode dessen Vetter Johann Heinrich Winand, der 1729 stirb. Es folgt ein Sohn aus erster Ehe:
Wilhelm Diedrich von Gülich,
der in erster Ehe seine Base Sybilla von Cathcart von Carbiston zu Gross-Bundenbach in der Pfalz und in zweiter Ehe im Alter von 72 Jahren Eleonore Dorothea Franziska Marianne von Gülich, Tochter seines Schwagers und Vetters Wilhelm Ludwig von Gülich und der legitimen Tochter des Grafen Karl Friedrich von Sayn-Wittgenstein-Homburg. Die Tochter aus dieser zweiten Ehe (!), die 1767 Juni 4 getauft wurde, Ernestina Friederika Maximiliana Christina heiratet den
Franz Wilhelm Sigismund von Driesch
im Jahre 1784 August 16. Unter diesem Ehepaare sind die Sitze Klein-Clev und Dhünnenburg (zuletzt Gülichs-Dhünn genannt) wieder vereinigt.
Wir müssen jedoch noch einmal zu Johann von Gürtzgen, der am 15. August 1559 als Unmündiger seinen Vater verlor, zurückkehren. Wie schon weit oben erwähnt wurde, ging unter ihm Klein-Clev in andere Hände über.
Im Jahre 1567 meldete der Amtmann Wilhelm von Plettenberg zum Grund am 10. August für das Amt Bornefeld, dass keiner von der Ritterschaft ausser Leo Magnus von Albergh (W. Engels liest in seinem Aufsatze „Bergischer Landesschutz im 16. Jahrhundert“ 24.) irrtümlich “Leomangk von Albrecht“), der einen Spliss aus dem rittermässigen Gut auf der Dhünn (Dhünnenburg) besass, vorhanden und zur Rüstung befohlen sei. Die übrigen Adelsherren des Kirchspiels Wermelskirchen, Dhünn und Dabringhausen, also des Amtes Bornefeld waren nach Angaben des Amtmannes zum Teil verstorben und zum Teil waren es junge Gesellen, die sich nach auswärts in den Dienst fremder Herren begeben hatten.
Engels fährt dazu erläuternd fort:
„ Da die lutherisch Gesinnten in Jülich-Berg von den Hof- und Landesämtern ausgeschlossen wurden, sahen sie sich vor die Wahl gestellt, entweder vollständig zu verarmen, oder sich in anderen Herrschaften eine Anstellung zu suchen.“ Wer war nun dieser plötzlich auf einem Spliss der Dhünnenburg, wie wir weiter unten sehen werden, ist mit diesem „Spliss“ Klein-Clev gemeint, auftauchende Leo Magnus von Albergh?
Ein Grabstein gibt Antwort:
Gemäss einem heute nicht mehr vorhandenen Epitaphium in der alten, 17.. abgebrannten Kirche zu Lennep, dessen Aufschrift und Wappen neben anderen der Lenneper Rektor Daniel Christian Francke uns in Schulprogrammen von 1735/36 überliefert hat 25.), hatte Leo Magnus von Albergh eine Ottilia von Landsberg zur Frau. Das Wappen der Albergh hat einen geschachteten Sparren mit drei fünfspitzigen Sternen in der Anordnung: zwei oben und einer unten, das Wappen der Landsberg hat einen Querbalken mit Schräggittern beladen (Francke sagt statt dessen: vier Andreaskreuzer auf einem Balken befindlich).
Eine Tochter aus der Ehe Albergh/Landsberg, Maria von Albergh, für die übrigens das obige Epitaphium bestimmt war, heiratete einen Godschalk Fabricius. Gemäss Datum und Chronogramm des Grabmales starb diese Maria von Albergh, verehelichte Fabricius, 1609. Endlich findet sich im Staatsarchiv zu Düsseldorf, Kellnerei-Rechnung Bornefeld Anno 1749, folgende Notiz:
„Anno 1587, den 5. Januar hat Herzog Wilhelm Odilien von Landsberg, wittib von Cleve (Klein-Clev) vergönnet eine Wassermühle auf ihr eigenes Gut zu bauen, so nunmehr (1749) verwittibte Freifrau von Driesch (Theodora Odilia Elisabeth Freiin von Klocke, Witwe, des vor 1743 verstorbenen Johann Adam von Driesch auf Klein-Clev) im Besitz hat und soll ihrer Churfürstlichen Durchlaucht darab geben jährlich 1 Malder Roggen.“
Damit wäre einmal festgelegt, dass der „Spliss aus dem rittermässigen Gut auf der Dhünn (Dhünnenburg)“, auf dem 1567 Leo Magnus von Albergh sass, nichts anderes ist als unser Rittersitz Klein-Clev, ein andermal steht damit fest, das Leo Magnus 1587 und früher verstorben ist, endlich haben wir für die heute noch bestehende Mahlmühle Klein-Clev das früheste Erbauungsdatum auf das Jahr 1587 festgelegt. Diese Mahlmühle, die direkt unter dem auf halben Berge liegenden Klein-Clev gelegen ist, wird durch einen Seitenarm der Kleinen Dhünn getrieben. Als ich vor einer Reihe von Jahren die Mühle besuchte, lag sie allerdings still. Im Jahre 1938 Februar 26 ging sie von den Eigentümern Geschwister Wagenfuhr in Altenberg auf den Wermelskirchener Fabrikanten Hugo Dürholt über. Gleichzeitig mit diesem Verkaufe gingen auch alle alten Briefschaften über Klein-Clev und die Klein-Clever Mühle sowie weitere nicht damit zusammenhängende Papiere an Herrn Dürholt über. Es handelt sich bei diesen ersteren Briefschaften um die von Edmund Strutz in seinem Aufsatze „Regesten, betreffend Klein-Clev“ angeführten. Von diesen, die Herren von Driesch betreffenden, Briefschaften habe ich seinerzeit Fotokopien genommen, von den übrigen fertigte ich Regesten an, auf die gelegentlich zurückzukommen wäre.
Etwa zu gleicher Zeit, in der die obige geborene Odilia von Landsberg auf Klein-Clev sitzt, besitzt eine Elisabeth von Landsberg Gross-Clev. Sie ist die Witwe des Engelbert von Moisbach genannt Breidenbach, wie aus einem Hillingsbrief ihres Sohnes Wilhelm von Moisbach mit Catharina, ehelicher Tochter des Johann von Bodelenbergh genannt Kessel und der Johanna von Holstein genannt Stael vom Jahre 1574, September 9, hervorgeht. Die Bräutigamsmutter soll den jungen Eheleuten Wohnung auf ihrem Hofe zur Müllen einräumen, wenn sie sich aber „mit der Mutter der Beiwohnung halber mit vergleichen kundten“, so soll dieselbe Mutter ihnen beiden den Hof zum Grossen Cleiff (Gross-Clev) genannt mit allen dessen In- und Zubehör ...... einräumen. Der Hof soll unbeschwert von allen Lasten übergeben werden und da er etwas baufällig und zum Wohnen ungerüstet ist, so sollen den jungen Eheleuten alle Kosten, die sie deswegen haben, von der Mutter des Bräutigams, der Wittib Elisabeth von Moisbach genannt Breidbach, geborener von Landsberg, ersetzt werden oder ihnen bei der späteren Erbschaft gutgeschrieben werden.
In der Urkunde wird übrigens u. a. auch ein Wilhelm Gülich, Doktor der Rechte und Gülicher fürstlicher Rat genannt, der vielleicht noch vor Dr. Brass und dessen Ankauf um 1760, mit dem bereits mehrfach oben erwähnten Doktors-Dhünn in Zusammenhang zu bringen ist.
Mit Leo Magnus von Albergh, der der Vater des im Ritterzettel von 1612 erwähnten Etwan Leo von Alberg Erben zum Kleinen Cliff ist, wäre der Anschluss an die bereits erwähnten beiden Aufsätze von Edmund Strutz „Klein-Clev und Regesten, betreffend Klein-Clev“ erreicht, denn Strutz hat letzteren Etwan Leo von Albergh als ersten ihm bekannt gewordenen Besitzer von Klein-Clev aufgeführt.
Damit ist die Geschichte von Klein-Clev von 1612 bis zum Jahre 1461 und, wenn wir den Johann von Richlinghoven genannt Wrede noch als Vorbesitzer dazu nehmen, bis zum Jahre 1425, dem frühesten Datum seiner bisher bekannten Erwähnung, also um rund zwei Jahrhunderte weiter zurück, lückenlos dargelegt.
Wuppertal – E., Weihnachtswoche 1945
Übersicht
über die adeligen Besitzer des Rittersitzes
und freien Hofes Klein-Clev
Die Herren von Richlinghoven genannt Wrede:
Vielleicht 1425 und früher, bestimmt vor 1461 und bis nach 1469.
Die Herren von Schlenderhahn:
2 oder 3 Generationen.
Nach 1469 und wohl vor 1492 biss kurz nach 1507. (Schwierigkeiten macht die Einordnung eines Thyn von Slenderhahn* auf dem Hofe Fürweg (Zwischen Hückeswagen und Wipperführt) genannt 1538. Z. d. B. G. V Bd. XXV, Seite 144.
Die Herren von Gürtzgen:
5 Generationen.
Nach 1507 und vor 1543, denn in diesem Jahre wird der erste Gürtzgen mit den schwiegerväterlichen Gütern zu Erp belehnt. Bis nach 1684.
Die Herren von Gülich:
2 Generationen.
Ab 1692 und früher bis nach 1767.
Die Herren von Driesch:
1 Generation.
Ab 1784
* Möglicherweise handelt es sich bei obigem Thyn von Slenderhahn auf dem Hofe Fürweg von 1538 um einen Bruder des Johann von Slenderhahn, einmal wegen des typischen Vornamen Thyn, dann weil 1594 Joh. v. Gürtzgen, Besitzer von F. ist.
[1] Bemerkung des Bearbeiters Jürgen Gürtzgen, Wesel: Das Datum ist als Schreibfehler anzusehen. Richtig muss es heißen „1561“
Die Familie von Gürtzgen und das
adelige Haus in Delling
Von Maria Louise Denst - geschrieben anlässlich
des 4. Familientag des Familienverbandes Gürtzgen / Nachkommen
Im Bergischen Land liegt zwischen den Quellflüssen der Kürtener und der Lindlarer Sülz im stillen Tal der Olpe das Dörfchen Delling inmitten von bewaldeten Höhen, Wiesen und Feldern. Einen weiteren Ort mit Namen Delling finden wir in der Nähe des bayrischen Meiling.
Unsere bergische Delling wurde 1383 erstmals urkundlich genannt. Am Thomastage Anno 1383 (21. Dezember) verlieh Wilhelm II. von Jülich Berg, seit 1380 Herzog, - er war ein Nachfolger Graf Adolphs V. von Berg - und seine Frau Anna von Bayern Ihren Besitz „sloß oelp“ einschließlich Patronatsrecht an Wilhelm von Lülsdorp. Es siegelten die beiden und ihr Sohn Ruprecht als Zeuge. Der Verleihungsurkunde hatte man die Hofprivilegien und ein Güter- und Mühlenverzeichnis angegliedert. In dem oben genannten Güterverzeichnis werden die zum Lehnshof Olpe gehörigen rund 80 Höfe zum ersten Mal namentlich erwähnt. Die Delling ist darin gleich dreimal vertreten: 1. „Item zum oueremdelingen - 7 ß myn 3 penninge“, 2. Item zu dem Middelsten Dalingen - 7 ß myn 3 Penninge“ und 3. „Item zu dem Nyedersten Dalingen 7 ß myn 3 Penninge“. Bei diesen Angaben handelt es sich um das jährliche Pachtgeld, das bei allen drei Höfen also 7 Schilling weniger 3 Pfennig betrug. Sie gehörten mit zu den größeren Höfen. Die drei Dellinghöfe verschmolzen mit der Zeit zu einem Ort, Delling. Im Volksmund wird die ehemals Obere- und die Mittlere Delling, am linken Bachufer gelegen - Hintere Delling genannt, während man die am rechten Bachufer liegende Niedere Delling - als Vordere Delling bezeichnet.
Wilhelm von Lülsdorp verstarb nach 1410 ohne direkte Erben zu hinterlassen. Sein Besitz fiel an die Erben seines Bruders Ludwig, an dessen Verwandten Johann von Landsberg. Im Adelsverzeichnis aus dem Jahre 1660 heißt es, daß die Freiherren von Landsberg seit 200 Jahren als Lehnsherren auf dem Gute Olpe sitzen. Als Gertrud von Landsberg vom Hause Olpe im August des Jahres 1543 (Pfr. Schmitz „Mein Recht“) Wilhelm von Morsbach genannt Breidenbach von der Burg Breidenbach ehelichte (er starb vor dem 4. 6. 1571), erhielt das junge Paar von den Landsberg Eltern in Olpe den Hof Niederdelling als Morgengabe. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Niedere Delling also nur ein einfacher Bauernhof gewesen und der jeweilige Inhaber dem Lehnsherrn zu Olpe erbuntertänig. Es waren der Zehnte zu entrichten und Frondienste zu leisten. Nun, durch diese Heirat, avancierte der Hof Nieder-Delling zum „freiadeligen Gut“, das heißt frei von allen Abgaben. Der sumpfige Talgrund an der Olpe bot ideale Voraussetzungen für den Bau eines Herrenhauses. Der Dörrenbacher Siefen speiste die das Haus umschließenden Wassergräben, die den Bewohnern einst Schutz und Sicherheit vor Feinden gewährten.
Als die Reformation ins Land zog, gehörte Adolph von Landsberg in Olpe, ein Neffe Gertruds von Landsberg, zu den Anhängern der lutherschen Lehre. Er holte protestantische Geistliche an seine Eigenkirche. Rund 40 Jahre hat in Olpe evangelischer Gottesdienst stattgefunden. Von 1582 - 1596 unter den Pfarrern Johann und Gerhard von Dortmund lutherischer und von 1796-1622 unter den Pfarrern Loh und Deymel reformierter. Als das Kirchspiel Olpe zur Zeit der Ge-genreformation wieder zum Katholizismus zurückkehrte, splitterte sich eine kleine Gruppe Reformierter ab. Die Nachkommen derer von Morsbach gen. Breidenbach hatten sich ebenfalls zu Luthers Lehre bekannt. Sie stellten den in Olpe Abtrünnigen ihr adeliges Haus Delling als Gottesdienststätte zur Verfügung. „Obwohl der Pfarrer und seine Frau mißhandelt, beraubt und vertrieben und reformierte Taufen mit Geldstrafen belegt wurden,“ überdauerten diese etwa 20 Leute hier als heimliche Gemeinde den Dreißigjährigen Krieg. Als Protestanten hatten sie nun in Olpe allen Anspruch an den kirchlichen Einrichtungen verloren. Lediglich ihre Toten durften sie auf dem Olper Kirchhof bestatten. Erst 1801 bekam Delling einen eigenen Friedhof. Während dieser Zeit nahmen sich die Pfarrer von Dhünn der verwaisten Dellinger Pfarre an. Anno 1672 erhielt die bis zu diesem Zeitpunkt nur geduldete Gemeinde durch den Religionsvergleich das Recht öffentlicher Religionsausübung und nannte sich fortan nach dem adeligen Hause: „Reformierte Gemeine zu Delling.“ Erst 1676 fand sie in der Person Hermann von Neuerburgs einen eigenen Pfarrer, den ersten evangelischen von Delling.
Friderike Agnes von Morsbach gen. Breidenbach, eine Nachfahrin von Gertrud von Landsberg und Wilhelm von Morsbach gen. Breidenbach, ging mit Johann Werner von Gürtzgen die Ehe ein. Sie folgte ihrem Mann nach der Heirat auf dessen Stammsitz, die Dhünnenburg. Die Umsiedlung müßte um 1666-67/68 stattgefunden haben, denn im Jahre 1668 wurde die Tochter Agatha Agnetha Maria von Gürtzgen in Dabringhausen getauft. Johann Werner von Gürtzgen war also wahrscheinlich nie auf dem Hause Delling ansässig. Wilhelm von Schlebusch, ein Verwandter der Gürtzgens, berichtet 1705 in einem Schreiben, er wohne 40 Jahre auf dem adeligen Hause Delling. Daraus kann man schließen, daß Wilhelm von Schlebusch vermutlich dort einzog, als Friderike Agnes ihren Wohnsitz ins Dhünntal verlegte.
Am 24. 6. 1707 konnte die Gemeinde das Gut Niederdelling von dem auf der Dhünnenburg bei Dabringhausen ansässigen Freiherrn Johann Werner von Gürtzgen und seinen Töchtern Agatha Agnetha Maria, Clara Catharina, Maria Gertrud und Sibilla Josina käuflich erwerben.
Die von Gürtzgen galten als ein angesehenes Adelsgeschlecht. Von 1525-1574 war ein Herr von Gürtzgen Amtmann in Münstereifel, 1621 wurde ein anderer zum Erbmarschall von Jülich ernannt. Als am 8. Juli 1481 Herzog Wilhelm III. von Jülich Berg und Markgräfin Sibylla von Brandenburg im Altenberger Hof zu Köln Hochzeit feierten, weilten unter den geladenen Gästen „Huprechts von Gertzgen (Ruprecht von Gürtzgen) sel., Hausfrau und Tochter mit drei Jungfern und drei Dienern“. Zu dem von Gürtzgenschen Besitz hatte einst auch der im Amte Hückeswagen gelegene adelige Hof Fürweg gehört. 1707 wurde Johann Werner von Gürtzgen auch als Besitzer des adeligen Gutes Bierensterz (heute Bergstadt in der Gemeinde Dhünn) genannt, das 1723 in bürgerliche Hände überging.
Um 1700 mußte sich die Familie von Gürtzgen aber schon in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben, wie aus einer Rentenverschreibung hervorgeht, die vor dem Kürtener Landgericht zu Lindlar abgeschlossen wurde. Johann Werner von Gürtzgen entlieh am 29. 10. 1700 mit Zustimmung seiner Töchter von Kölner Kaufleuten eine Summe von 2000 Reichstalern a. 80 Albus zu 3%. Die Brüder Isaac und Jacob Meinertzhagen gaben 1000, Ludwig Georgens 500 und Abraham Teschenmacher und Abraham Weill je 250 Taler. Die jährlichen Zinsen von 60 Reichstalern waren an Martini zu zahlen. Als Sicherheit ließen die von Gürtzgens das unverschuldete Gut Delling eintragen - mit dem Vorbehalt, daß die reformierte Gemeinde gegen Bezahlung einer Jahrespacht von 20 Taler zu 80 Albus ihren Gottesdienst weiterhin dort feiern und der Prediger dort wohnen bleiben könne. Allerdings muß sich später eine Änderung ergeben haben, wie ein Zusatz vom 22. 4. 1702 besagt, so daß nun die Gebrüder Meinertzhagen wie auch Georgens mit je 750 Reichstalern beteiligt waren, bei den beiden anderen hatte sich nichts geändert.
Der Gemeinde Delling waren also die Vermögensverhältnisse der Familie von Gürtzgen nicht verborgen geblieben. Bei einem Verkauf des Gutes in fremde Hände wäre möglicherweise ihre gottesdienstliche Tätigkeit auf dem adeligen Hause am Olpebach in Frage gestellt gewesen.
Um einen Fortbestand der Gemeinde zu sichern, hatte sie bereits am 30. 8. 1700 ihren „Prediger Henrich Hoffman, Johannes Zum Beersten als Eltesten und Hans Dierich Zum Forsten als Provisoren“ bevollmächtigt, das adelige Haus und Gut Delling samt allem Zubehör zu kaufen.
Diese Vollmacht ist von „Jacob Zu den HecKen Eltester, Hanß Dierich Zur Delling Eltester, hanß iürgen Zum stiche, Thomas in der Koß, Caspar auffem bergh, Johan Zum forsten, dierich bissenbach, Dierich Zur Olpen und Jürgen schmitt in der delling“ unterzeichnet. Wo aber sollte die unvermögende Gemeinde die erforderlichen Geldmittel zur Erwerbung des Anwesens hernehmen, da sie nicht einmal in der Lage war, die nötige Anzahlung aufzubringen?
Eine zweite Schwierigkeit bildete das zu jener Zeit noch im Bergischen bestehende „Beschüddungsrecht“, auch Beschützungs- oder Näherecht genannt. Dieses Recht sprach Besitzern, Miteigentümern und Verwandten von Gütern, denen ein zum Verkauf stehender Hof und Grundbesitz einst zugehörig war, das Vorkaufsrecht zu. Es blieb also zu erwarten - was auch später eintraf - daß die Familie von Landsberg gegen den Verkauf Einspruch einlegen würde; denn Delling war ja ein Abspliß von Olpe. Diesbezüglich hatte sich die Gemeinde am 23. 6. 1700 an die klevische Regierung gewandt. Mit Bitte um Hilfe ersuchte sie den Rat und Residenten am Kurpfälzischen Hofe zu Düsseldorf, Gerhard Hermann Becker, der mit der Wahrung der protestantischen Interessen des Herzogtums Berg vertraut war, das adelige Gut Delling für die Gemeinde zu kaufen.
Einige Jahre gingen ins Land, bis der Kauf getätigt werden konnte. Am 8. 11. 1706 erklärte sich der Kölner Kaufmann Ludwig Jörgens bereit, der Gemeinde ein Kapital von 1000 Talern zu 3 % Zinsen zu überlassen. Allerdings mußten für diese Gefälligkeit die Gemeindeglieder ihre Höfe verschreiben. In dem Vertrag heißt es: „Nachdem der Herr Ludwigh Jörgens Kauff-Händlern in Cöllen letztmahlen an Unsern Prediger geschrieben, daß falß es sich also VerHalten würde, Wie mündlich von Ihm VerHeischen, nemlich Waß die gemeine einer Vor all Und alle Vor ein Tausend Rthl Capital Zusampt intereße Verschreiben Wolte, daß dan noch woll die gelder zur Kauffung des guths dellingh mögten beygeschaffet werden Können; als Zeugen und bekennen wir Hiemit daß wir insgesampt einer Vor all und alle Vor einem. . .“ Die entliehene Geldsumme sollte aus Kollektengeldern zurückgezahlt werden. Die Urkunde ist unterschrieben von: „Hanß Dierich Zum forsten für mich und meinen Brud Jan Zum forsten, Jacob Zum häcKen, Dierich bissenbach, Johan beißenbach.“
Als weitere Sicherheit ließ sich Jörgens zwei Obligationen, die zusammen reichlich 600 Taler wert waren, bis zur Rückzahlung der 1000 Taler aushändigen. Die 600 Taler stammten aus Clevischen Kanonikatgeldern, wovon 400 an Friedrich Franz von Neuhoff auf dem freiadeligen Gute Ommer, und 200 an Jacob zum Häken ausgeliehen waren. Der Übereignung der Obligationen an Jörgens stimmte der Vorstand der Synode am 13. und Kanzleirat Becker am 15. 7. 1707 zu. Von Dr. Löper in Hückeswagen erhielt die Gemeinde 600 Taler zu 5%. Weitere 100 Taler machte die Witwenkasse der Solinger Klasse 1718 flüssig. Der Kaufpreis des Gutes Delling betrug 4300 Taler, zuzüglich 70 Taler Verzichtpfennig, insgesamt also 4370 Taler.
Als diese Gelder an Johann Werner von Gürtzgen ausgehändigt waren, verblieb somit noch eine Restschuld von 670 Talern, über deren Begleichung die Belege fehlen. Vermutlich konnte sie mit Kollektengeldern abgetragen werden. In einem eigenhändig von König Friedrich I. von Preußen unterzeichneten Erlaß vom 10. 6. 1711 war es der Gemeinde gestattet, überall in Preußen eine Hauskollekte durchzuführen. Möglicherweise war ein Schreiben (ohne Datum) der Gemeinde an den König von Preußen, das Prediger Hoffmann und der Älteste „Hanß Dierich Zum forsten“ unterzeichneten, Anlaß zur Genehmigung dieser Kollekte. In dem Schreiben offenbart die Gemeinde, daß sie das freiadelige Gut Delling von dem Freiherrn von Johann Werner Gürtzgen gekauft habe, die Kaufschillinge aber nicht bezahlen könne und mit der ersten Rate im Rückstand sei. Sie gibt zu, daß von Gürtzgen „bißhiero nit alleine grosse genade und gedült mitt uns gepfleget“, sondern auch bisher Zahlungsaufschub gewährt hat. Die Gemeinde bittet den König „umb gottes willen Vor unß armen reformirte gemeinde“, das „cessionarium“ (Abtretung, Übergabe eines Besitzes vor Gericht) zu decretiren.
Der Kaufvertrag von 1707
Wir Agatha Agnetha verwittibte Freyfraw von Gülich zu Berg gebohrne von Gürtzgen Bekenne vor mich und als angebohrne Vormünderin nahmens meiner Unmündigen Kindern, so dan Clara Catharina Freyfräulein von Gürtzgen, und Maria Gertrud Freyfräulein von Gürtzgen, bekennen für uns und wir obglte drey Schwestern insgesampt, zugleich für unsere abwesende Fraw Schwester Sibilla Josina verwittibte Freyfraw von Cathearth von Carbenstein gebohrne von Gürtzgen und ihre unmündige Kinder sub hypotheca bonorum in solidum cavirendt, so dan auch Ich Johann Werner Freyherr von Gürtzgen Zur Dhün als Leibzüchtiger daß wir zu unsern und beyderseit. . .“
So beginnt der Text der Verkaufsurkunde, die am 24. 6. 1707 von den Besitzern des bisher freiadeligen Gutes Delling, Freiherr Johann Werner von Gürtzgen und seinen drei Töchtern den Verkauf ihres Gutes in der Delling an Gerhard Hermann Becker, Vertreter des Königs von Preußen am kurfürstlichen Hof in Düsseldorf, der den Kaufakt im Namen der Gemeinde Delling in Köln mit unterzeichnet. Die Kaufsumme für das Gut mit allen appertinentien (Zubehör) beträgt 4300 Reichstaler.
Die Verkäufer erklären: „Mit genugsahmen Beraht, auß freyen Willen, ungedrungen, ungezwungen noch durch Hinderlist dazu eingeführet an dem HochEdlen Herren, Herren Gerhard Becker Sr. Königl. Majestät in Preußen Raht und Residenten am Chur Pfälzischen Hoffe auff allererggst. erhaltene Commihsion zu mitbehuff der Evangl. Reformirter Gemeine zur Delling im Kirspel Olpe Ambts Steinbach, welche in Krafft des religions vergleichs de 26. Aprilis 1672 und 20. Julij 1673 art. 7 § 2 N 3 das publicum exercitium reformatae religionis (d. h. die öffentliche Ausübung der reformierten Religion) und der Prediger seine Wohnung darauff gehabt und noch de praesenti (gegenwärtig) hatt, in einem fest und unwiderrüfflichen Erbkauff verKauft und überlaßen haben, verkaufen und überlaßen auch hiemit und Kraft dieses, in der allerfest und beständigster form und manier, wie solches in Rechten und hiesiger LandtOrdnung nach am Kräftigsten immer geschehen solte, Könte oder mögte, unser in der Dellingh zu glten Olepe gelegenes frey Adeliges Guth mit allen dazugehörigen Ländereyen, Büschen, Fischereyen und appertinentien Zusamt den Kühen, Rindern, Schweinen auffm Hoffe, und jetzigen Früchten im Felde, wie auch allen in diesem Jahr verfallenden Renthen, nichts davon ab- noch außbeschieden, wie wir selbiges Guth und appertinentien biß anhero gantz Loß, liber frey und unbeschwert, als ein frey Adeliches Guth besessen und eingehabt, für eine allerseits beliebte Summ oder Kaufschilling von 4300 Rthlr: schreibe Vier Tausend drey Hundert Reichsthaler, den Reichsthaler zu 80 albus Cöllnischer wehrung gerechnet, zusampt siebentzig derselben Reichsthaler, zum Verzichß Pfennig wobey dan auff allergst Commihsion von Sr Königl. Majest. in Preußen Hr. Ankäuffer qualitate qua (kraft dessen) die erst verfallene Stifftspraebende in dero Landen uns Fräwlein Verkäufferinnen auch zugesaget, welche obglte Summ der 4300 Rthlr: zusampt Siebentzig zum Verzichs Pfennig uns auch also fort angewiesen und Respective beZahlet worden.“
Die Verkäufer treten alle „Ansprach, Recht und Gerechtigkeit“ ohne jede Ausnahme an den Ankäufer ab und geloben „bey unsern Adelichen Ehren und Treue“ falls der Ankäufer oder die zukünftigen Besitzer mit diesem Kaufbrief „nicht gnugsam gesichert seyn solten, gerichtliche Außtracht auf unsere Kosten zu thun“. Damit verpflichten sie sich, zukünftige Streitfälle auf ihre Kosten einem Antragsrichter oder Einungsgericht zu unterbreiten. Der Kauf ist mit „Weinkauff und Gottesheller geschlossen“, d. h. er wird als formloser Vertrag dadurch rechtskräftig, daß die Kontrahenten und Zeugen gemeinsam Wein trinken und ein Opfer für wohltätige Zwecke entrichten. Die Kontrahenten und anwesenden Zeugen haben den Kontrakt „eigenhändig unterschrieben und mit ihren Pittschaften (Petschaft, Handstempel mit Namenszug oder Wappen zum Siegeln) bekräftigt.
Die Ausfertigung des Kaufbriefes enthält einen Zusatz, der vom Prediger Heinrich Hoffmann und den Gemeindeältesten Johann zum Forsten und Jacob zum Häcken unterschrieben ist. In dieser Zusatzklausel findet sich folgende Vereinbarung: weil der Verkäufer „Von diesem Adelichen guth die daZu geBrauchte Jagds gerechtigKeidt, sambt dem Hause anKlebende Erbbegräbnüß gerechtigKeidt in der Kirchen zu Olepe für seine Töchter und deren Erben „reserviret“, diese Bedingung jedoch im Kaufbrief nicht ausdrücklich erwähnt sei, hätten die Töchter von Gürtzgen den Kaufvertrag nur unter der ausdrücklichen Erwähnung dieser Punkte unterschreiben wollen. Deshalb beurkunden der Prediger und die beiden Synodalen, daß sie die genannten Bedingungen anerkennen „und diese hiemit reserviret halten.“
Es waren aber nicht nur Finanzierungsschwierigkeiten, die die Rechtskräftigkeit des Kaufes in Frage stellten. Außerdem bedurfte es vor dem notariellen Abschluß noch der sogenannten Kirchenrüfe. Das war eine durch den Schatzboten getätigte amtliche Verkündigung an drei aufeinanderfolgenden Sonntagen vor der Olper Kirchtüre. Am 11. 10. 1707 teilte Rat Becker im Einverständnis mit Johann Werner von Gürtzgen dem Steinbacher Schultheiß Litz mit, daß er Niederdelling erworben habe und bat ihn, die noch erforderlichen Kirchenrüfe zu veranlassen. Als bereits zwei Kirchenrüfe erfolgt waren, erhob die Lehnsherrin von Olpe im November 1707 bei der Regierung in Düsseldorf gegen den Verkauf des Gutes Delling Einspruch. In dem Schreiben heißt es: „. . . pfalß sothaner kauff wider alles verhoffen in sich gültig Verbleiben solte, Endtlichen bey UnVerhofftem absterben ohne mänliche Erben der Lansbergischen Familie mehr nichts dan den UngeZweiffelten ruin der Cathlischer olper kirchen, wozu daß Hauß olpen den schlüßel und Collation Hat, zu gewarten wäre: als bittet nicht allein wegen Ihres zum Hauß Dellingh Habenden rechtens, sondern auch wegen erwehnter gefahr.“ Der dritte Kirchenruf unterblieb; es kam zum Prozeß, der sich etwa 15 Jahre hinzog. Den Ankauf des adeligen Gutes kann man als einen Meilenste in der Dellinger Gemeinde bezeichnen.
In einem Brief von Pfarrer Johann Friedrich Hengstenberg heißt es auf diese Zeit rückblickend: „Die Besitzer des hauses Delling waren verarmt, die Erwerbung desselben zur kirchl. heimath der Gemeine wurde unumgänglich: und nachdem diese unter Beherzigung großer Schwierigkeiten, mittelst Verpfändung der Güter sämtlicher Gemeineglieder, gelungen war, mußte zugleich auf Bezahlung der Kaufschillinge und auf Errichtung nothdürftiger Gebäude Bedacht genommen werden, weil die vorhandenen rettungslos verfallen waren. Wenn es auch nicht an unvergeßener thätiger Theilnahme frommer Glaubensgenossen hohen und niederen Standes mangelte; und wenn auch bei Errichtung der kirchl. Gebäude die höchst. Nothdurft zur Regel diente; so wurden doch die Kräfte der Gemeine auf viele Jahre hin erschöpft und ihr Aufkommen um so mehr erschwert, weil außerdem mancherlei äußerer Druck auf ihr lastete und vielfache Beschränkung ihr von allen Seiten entgegentrat.“
Die kirchlichen Gebäude befanden sich wahrscheinlich in einem so desolaten Zustand, daß sich die Gemeinde - vor Abschluß des oben erwähnten Prozesses - gezwungen sah, dringend notwendige Um- oder Neuerrichtungen vorzunehmen. Man hatte wohl schon zu Hoffmanns Zeiten mit den Bauarbeiten begonnen. Möglicherweise wurde das alte Gebäude fast von Grund auf erneuert. Wahrscheinlich liegt der Ursprung des adeligen Hauses in dem Teil, der später als Pfarrerwohnung diente. Denn man wird ja wohl kaum, um eine größere Räumlichkeit als Betsaal zu gewinnen, die vermutlich noch intakten Innenwände des Anwesens eingerissen haben, um sie an anderer Stelle wieder neu zu errichten. Vielmehr kann man davon ausgehen, daß man den erweiterten Anbau als Kirchsaal herrichtete. Im Jahre 1722 - der Bau war bis zum Dach fortgeschritten - verbot die Landesregierung durch Schultheiß Litz die Fertigstellung des begonnenen Baues. Ferner wurde bei Androhung von 25 Goldgulden Strafe das Fällen einiger Eichen - die vermutlich zur Herstellung der Dachsparren benötigt wurden - untersagt. Am 5. 10. 1722 legte der Düsseldorfer Rat Becker gegen dieses Verfahren Protest ein.
Für den Bau des Pastorates - also Betsaal und Pfarrwohnung, einschließlich der Ökonomiegebäude - zahlte die Gemeinde laut vorliegender Rechnungen: an Baumeister Ludowig Esgen 325 Rthlr. 19 Stüber 8 Heller, an Barzahlungen für Material, Löhne und Verpflegung führte der Kirchmeister Dierich vom Forsten 611 Rthlr. 42 Stüber an, eine Verrechnungssumme von Material und Lohnkosten mit Naturalien wie Hafer, Korn und Kohlen etc. schlug mit 116 Rthlr. 49 Stübern und 28 Hellern zu Buche. Weitere Rechnungen aus den Jahren 1726/27 sind mit einem Betrag von 34 Rthlr. 38 Stübern und 8 Hellern aufgeführt, so daß sich die Baukosten auf insgesamt 1088 Rthlr. 30 Stüber und 12 Heller beliefen.
Über die Einrichtung des Kirchenraumes weiß man wenig. Pfarrer Hengstenberg berichtet in einem Brief, daß der Fachwerkkirchsaal eine Steinpflasterung aufwies. Bei der letztmaligen großen Renovierung in den 1960er Jahren wurden sieben Bogenfenster sichtbar, die fast bis an die Decke im ersten Stock reichten. Davon lagen zwei in Richtung Norden, drei in Richtung Osten und zwei in Richtung Süden. Die Westseite war fensterlos, da sie ja an die Pfarrwohnung grenzte. So trug das Gebäude auch nach außen hin einen kirchlichen Charakter. In einer Kollektenabrechnung steht: „1759/18 8bers (Oktober) Daß runde glaß fenster in der Kirche über der Thüre laßen wieder machen und reparirn . . . 36 stbr. In den schon erwähnten Rechnungen tauchen „3 eiserne lampen“ auf. Aus Abrechnungen des Jahres 1771 geht hervor, daß auch eine Kanzel vorhanden war. Denn am 16. 3. des genannten Jahres zahlte man dem „Führer Breidenbach 37 1/2 Stüber „für Seide, grün Lind Zur Canzel Bekleidung.“ Im Raum selbst befand sich allem Anschein nach ein Stützpfeiler. Denn im Protokoll vom 2. 6. 1789 steht: „Dem Dierich Biesenbach auffm Forsten wurde ein alter Pfeiler, der ehemalen in der Kirche gestanden auff Gutfinden des Consistorie vor 20 stübr. Verkauft . . .“ Pfarrer Arnold Lucas kollektierte unter anderem in Köln, Wuppertal-Elberfeld, Hamburg und Bremen.
Anno 1725 zählte man einen Ertrag von 1170 Talern, 11 Stübern und 8 Hellern. Im Lagerbuch steht: „Endlich kam eine Vereinigung zustande, gegen eine ‘Recompense’ (Entschädigung) von 33 T 20 st. verzichtete Frhr. von Landsberg am 29 Oktober 1722 auf die Fortführung des Prozesses . . .“ Aus einer Akte geht hervor, daß es am 3. 11. 1722 durch Fürsprache Ludowig Eßgens - es handelt sich um den zu jener Zeit in Delling tätigen Baumeister - und Johann zum Forsten, der die Interessen der Gemeinde vertrat, mit dem Olper Lehnsherren von Landsberg zum Vergleich kam. In dem Schriftstück heißt es unter anderem: „ . . . Von dem mit denen ankaufferen beym geheimrath zu Dusseldorf habenden rechtsstriet abzustehen, demehr dahe das gutt Wegen abpfehlung so Vieler Eichen und hohen geholtz deteriorirt (im Wert gemindert) worden; hier auff dan auß Vielen bewegenden Ursachen Er freyherr Von Landsberg sich gütlich dahin erklehret hat und Nachmahlen erKlehren, daß Krafft dißes auff gemelten processum Undt beschuddungsrecht, gegen eine recompence, Welcher Er freyherr richtig empfangen zu haben bekannet.“
Außer den Genannten unterzeichneten Pfarrer Arnold Lucas und der „scheffe Hanß gorg büchel“ als Zeugen. Als die Verzichtsumme an den Lehnsherrn gezahlt worden war, erkannte dieser den 1707 erfolgten Verkauf als rechtmäßig an. Der Prozeß wurde eingestellt und die erforderlichen Kirchenrüfe ungehindert vollzogen. Die den Kölner Kaufleuten schuldige Summe von 3000 Talern hatte die Gemeinde zu Lebzeiten Pfarrer Hoffmanns nicht abzutragen vermocht. Der Prozeß hatte viel Geld verschlungen, die Unkosten der Bauarbeiten an Schule, Halfen- Kirch- und Pfarrhaus waren erheblich gewesen. Die Kölner Gläubiger Abraham Weill und die „Witwe Teschemacher seel.“ schenkten 1717 der Gemeinde die geliehenen je 250 Taler. Die am 18. 8. 1721 gehaltene Kirchenvisitation ermittelte ein Soll von noch 3200 Talern.
„Hanß Dierich Zum forsten“ unterschrieb am 1. 12. 1718 namens der Gemeinde Delling, daß sie die Schuld von 600 Reichstalern gegenüber Dr. Löper, die der Bürgermeister Stein Kauler übernommen hatte, anerkennt und zurückzahlen will. Zur Sicherheit „Verschreiben wir all Unßer habende gereyde Undt Ungereyde Mitteln“. Da sich die Gemeinde außerstande sah, die Schuldsumme an Dr. Löper abzutragen, hatte „Hanß Dierich Zum forsten“ sein Gütchen auf dem Meiersberg verkauft. Ludwig Jörgens in Köln hatte es 1725 für 500 Taler erworben. Diese Summe stellte „Hanß Dierich Zum forsten“ der Gemeinde „in baarem golde“ zur Verfügung.
Zur völligen Tilgung der Schuld von Richter Löper in Hückerwagen erhielt die Gemeinde am 17. 2. 1726 vom Bruder des Pfarrers „Johann Godfried Lucas in Elverfeld“ 100 Reichstaler zu 80 Albus und 25 Stüber. Sie verpflichtete sich, jedes Jahr an Petri Stuhlfeier, dem 22. Februar, aus den Einkünften des Gutes 4 Taler zu 80 Albus an den Prediger zu zahlen.
Am 25. 2. 1726 erhielt Richter Löper zu Hückeswagen von „Hanß Dierich Zum forsten“ und „Adolff Bießenbach“ dem Jüngeren als Vertretern der Gemeinde sein Geld zurück. Eigenartigerweise stellte man die Obligation von Seiten der Gemeinde an „Hanß Dierich Zum forsten“ erst am 22. 4. 1726 aus. In der Akte heißt es: „Weil nun dieße schuld von dem anKauff des freyadelichen guths Delling herrühret, alß Verpfenden Wir obgemelten Hans Dierich Zum forsten daßelbe so Viel daZu nöthig, Verbinden uns auch, Jährlich auff St. petri Stuhlfeyer durch unseren Zeitlichen KirchMeister auß den einKünfften des guths drey derselben reichsthaler Von jedem hundert obglt. Hans Dierich Zum forsten oder deßen Erben biß Zur ablegung des Capitals unWeigerlich Zu Zahlen alles ohne gefähr und arglist.“
Ein ehrendes Andenken gebührt „Hanß Dierich Zum forsten“, der sich selbstlos für die Belange der Gemeinde einsetzte. Nach seinem Ableben im Jahre 1733 wurde die Summe an seine Erben zurückgezahlt. „Hanß Dierich Zum forsten“ bedachte außerdem die Gemeinde in seinem Testament vom 23. 5. 1732 mit 50 Talern.
Am 15. 1. 1734 erließ Gerhard Meinertzhagen, ein Nachkomme eines der Gebrüder Meinertzhagen, der Gemeinde geschenkweise 250 Taler nebst rückständigen Zinsen. Die restliche Schuldsumme ging auf Jörgens über. Nach Jörgens Tod erließ seine Witwe der Gemeinde 300 Reichstaler von der Schuldsumme von 1850 Reichstalern. Der Rest solle mit Kollektengeldern zurückgezahlt werden. Außerdem bestimmte sie „Mein im Ambt Steinbach ohnweit der Delling gelegenes Erbguth der Meyersberger Hoff genant; so mein Eheliebster seel. in Ao. 1725 Von dem Ehrlichen Eltesten Johann Dierich zum forst, welcher mit Vieler Liebe und unermüdetem fleiß der gemeinde Vorgestanden, für 500 rt. . . . aus Mitleiden erkaufft, . . . hiermit und Krafft dieses nachlassen und schenken Thun . . .“
Die Gemeinde erfüllte Frau Jörgens Bedingungen. Ins Olper Lehnsbuch wurde am 14. 8. 1747 eingetragen: „Herren Prediger zur Delling ziegt das gericht an und begehret Uber des guth auffem Meyerschberg so ihm geschencket ist worden Von seel. H. görgens Wiedib binen Cöllen Mit guttHeissung ihrer grossjährigen Kinder wie sie eß Im Besitz gehabt haben also ist gemelter Prediger Vermögs Donnation belehnt worden wie allhier rechtens ist.“
Die Kölner Kaufherren, die der Gemeinde insgesamt 1650 Taler schenkten, halfen, den Fortbestand der kleinen Gemeinde zu sichern. Im Jahre 1759 betrug die Schuldsumme noch 850 Taler, die man 1770 beglich. Wie die Rückzahlung gewährleistet wurde, liegt im Dunkeln. Die seit dem Jahre 1718 bei der Solinger Klasse srehende Schuld von 100 Talern trug man am 3. 8. 1779 ab, indem man 6 Eichen vom Pfarrgut verkaufte, die 129 1/2 Taler einbrachten.
So war das 1707 von der Gemeinde angekaufte Gut - 72 Jahre danach - endlich frei von Schulden.
Die zunehmend größer werdende Gemeinde veranlaßte das Consistorium zu Anfang des 19. Jahrh., den preußischen König Friedrich Wilhelm III. um Beihilfe zu einem neuen Kirchbau zu bitten, denn der alte Fachwerksaal hatte sich als zu klein erwiesen. Großzügig stiftete der König ein Gnadengeschenk von 1300 Talern. Ferner wurde eine Kollekte in Rheinland und Westfalen genehmigt. An das Gnadengeschenk knüpfte sich die Bedingung, die Dellinger Kirche nach dem Plan des Schinkel Schülers Carl Friedrich Thiele, der Kirche zu Nakel an der Netze in der Provinz Posen, zu erbauen. Im März 1831 erteilte die Königliche Regierung zu Köln die Baugenehmigung. Bereits am 13. 7. 1831 konnte der Grundstein gelegt werden. Am 7. September 1834 wurde die neue Kirche nach mehr als 3jähriger Bauzeit feierlich eingeweiht.
Da das Schulhäuschen ebenfalls aus allen Nähten platzte, lag es nahe, den bis zum Jahre 1834 genutzten Kirchsaal als Schulraum in Betracht zu ziehen. Man gestaltete ihn mit Hilfe der Zivilgemeinde Olpe um und konnte ihn1840 seiner neuen Bestimmung übergeben. In der Dellinger Schule wurde bis zur Vollendung des Schulhauses in Forsten 1911 unterrichtet. Nun stand dem Pfarrer das ganze Gebäude, in dem früher Kirchsaal und später Schulraum untergebracht waren, zur Verfügung. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er ja nur einen Teil des Hauses bewohnt.
Seitdem man in den endfünfziger Jahren des 20. Jahrh. unterhalb der Kirche ein neues Pfarrhaus errichtete, befindet sich in dem ehemals, im Volksmund sogenannten Alten Pfarrhaus, Gemeindesaal, Pfarrbüro, Bücherei und eine Küche.
Möge das ehrwürdige alte Gebäude, das ehemals adelige Haus, in dem Gertrud von Landsberg, die von Morsbach gen. Breidenbach und zuletzt Friderike Agnes von Morsbach gen. Breidenbach die mit Johann Werner von Gürtzgen die Ehe einging und hier einen Teil ihres Lebens verbracht hat, auch in diesem Jahrtausend unserer Zeitrechnung erhalten bleiben.
Literatur:
Denst, Maria Louise „Die Delling“ Entstehung und Geschichte der Evangelischen Kirchengemeinde Delling zum 150jährigen Jubiläum des Kirchbaus 1834 - 1984.
„Rumerike Berge“ Mai 1984 Zeitschrift für das Bergische Land - 150 Jahre Kirche Delling von Marlies Denst.
„Rheinisch-Bergischer Kalender 1984“ Heimatjahrbuch für das Bergische Land - Der Olpebach und die Orte in seinem Tal von Marlies Denst.
Wenn einer eine Reise tut...
Wir, A. und S. Gürtzgen, haben im Sommer 2000 gleich für einen ganzen Monat die buckelige Verwandtschaft in Amerika besucht. Byron und Senda Guertzgen waren unsere Gastgeber und haben sich bestens um uns gekümmert.
Das wohl auffälligste für den geplagten Europäer, der nach 10 ½ Stunden Flugzeit aus dem Flugzeug steigt, ist wohl die etwas andere Dimensionierung von all dem, was das ermüdete Auge erblickt: Die Größe macht’s. Das fängt am stillen Örtchen an (das Klopapier ist größer), geht über die Autos, die Straßen, die Häuser, die Pflanzen, die Tiere, überhaupt allem und hört bei der weiten Landschaft auf.
Könnt Ihr Euch vorstellen, zwei Stunden Auto zu fahren und dabei gerade mal zwei Autos zu sehen?!? Wir haben uns ja geradezu schon nach menschlicher Gesellschaft gesehnt!
Nach der Landung in Chicago ging’s flug’s zur nächsten Fastfood-Kette, die hier in dieser Art in Deutschland zwar auch vertreten, im zahlenmäßigen Vergleich zu den USA aber wohl eher als Rarität zu bezeichnen sind. Bei der amerikanischen Küche siegt die Quantität über die Qualität, für Fast-Food-Fanatiker jedoch das absolute Schlaraffenland. Für uns war das amerikanische Essen mal mehr und mal weniger ein Genuss. Zumindestens haben wir in der Zeit prima zugenommen. Allerdings müssen wir zugeben, uns am Ende des Urlaubes schon nach Schwarz- und Graubrot gesehnt zu haben. Sollte der geneigte Leser jemals Lust auf ein phantastisches Black-Angus-Rumpsteak haben, so ist er im Land der unbegrenzten Möglichkeiten bestens aufgehoben. To die for!!!
Nach einigen Tagen Aufenthalt auf der Farm von Byron und Senda ging’s mit Truck und Camper auf den Weg zu den amerikanischen Wurzeln der Guertzgen Family nach Montana. Auch hier die Superlative: Der Truck verbrauchte verträumte 25 (!) Liter Normal bleifrei auf 100 km, der Camper war dafür aber auch über 9 Meter lang. Nun ja, es gibt unbequemere Arten des Reisens. Allerdings waren wir am Ende nach 8.500 gefahrenen Kilometern in 14 Tagen doch etwas müde und dachten uns im Stillen, dass ein Badeurlaub ja auch was für sich hat...
Die Anstrengungen haben sich aber gelohnt: In den 14 Tagen haben wir Dinge gesehen, die uns für ein ganzes Leben im Gedächtnis bleiben werden, die jeden noch so großen Aufwand und jede noch so große Strapaze rechtfertigen. Als Beispiel sei ein etwa eine Tonne schwerer Büffel angeführt, der drei Meter vom Auto entfernt in aller Ruhe und laut vernehmlich – das Vieh schmatzte - weidete. Uns war schon etwas mulmig zumute, als wir ausstiegen, um den Genossen aus der Nähe zu filmen und zu betrachten. Da kommen unsere heimischen Holsteiner nicht ganz mit.
Überhaupt ist die Tierwelt dort ein Phänomen. Eigentlich glich die Tour mehr einer Safari: Streifenhörnchen, Präriehunde, Kojoten, Stinktiere, Waschbären, Rehe, Hirsche, Antilopen, Büffel und Elche – alles war dabei. Als wir eines Tages völlig fasziniert am Eingang zum Nationalpark der Black Hills in South Dakota auf ein neben dem Auto grasendes Reh schauten und dies für eine Besonderheit hielten, zuckte der kassierende Park-Ranger nur müde mit den Schultern: Zahmes „wildes“ Wild soll etwas besonderes sein?!? Aber nicht doch in Amerika!
Neben den landschaftliche Erfahrungen sind wir, wie schon erwähnt, zu Emil Gürtzgen’s erster Farm nach Montana gefahren. Nun, viel übrig geblieben war nicht. Eigentlich kann man getrost sagen, es ist nichts übriggeblieben. Zumindestens was die Farmen angeht. Waren es einmal derer drei, bleiben heute nur mehr Erinnerungen. Dennoch sorgt eine von Emil’s Hinterlassenschaften noch heute für viel Freude bei den Hinterbliebenen aus den USA: Obwohl die 1.650 Acre-Farm in Montana (was ganz nördlich in den Staaten ist) liegt, wird dort nach Texas-Art (was wiederum eher im Süden liegt) noch nach 50 Jahren Öl gefördert. Sind auch Land und Häuschen futsch, dass Öl sprudelt noch immer munter und sorgt für Business. Ölmillionäre sind sie nicht gerade, aber wie war das mit dem Spatz in der Hand...
Doch wie auch in Deutschland hat die Familie Guertzgen in Amerika Spuren hinterlassen. Burgen sowie Schlösser sind zwar nicht dabei, und es ist nicht gerade geplant, einen Gürtzgenkopf neben den bereits in den South-Dakota’er Black-Hills geschlagenen Präsidentenköpfen – Lincoln, Washington, Jefferson und Roosevelt - zu verewigen, aber auf dem Friedhof in Montana ist immerhin eine ansehnliche Anzahl von Grabsteinen, die den Namen Guertzgen zieren, zu finden.
Allen Unkenrufen zum Trotz haben wir jedoch in den USA-Guertzgen’s sehr liebe, unfassbar gastfreundliche und großzügige Menschen kennen gelernt. Eigentlich ist es eine Schande, dass wir solange auf Ihre Bekanntschaft haben warten müssen, sind sie doch, auch wenn wir nur einen kleinen Teil der Familie dort kennen gelernt haben, eine große Bereicherung für unseren Familienverband bzw. unsere gesamte Familie.
Sollte sich jemand von Euch mal zufällig auf Byron’s oder Senda’s Farm in Lousiana, Missouri, verirren, wartet dort sicherlich ein freundlicher Empfang und ein kaltes Dosenbier auf Euch (bud light). Blümchenkaffee gibt’s bestimmt auch. Hat man dazu noch auf die umliegenden bewaldeten Hügel geblickt, will man schon gar nicht mehr nach Hause.
Liebe USA Guertzgen’s, nochmals tausend Dank für den tollen Urlaub!!!
A. und S. Gürtzgen
j.g. - Zeitzeichen
